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ARBEITSZEIT-ERFASSUNG

Jetzt liegt in Deutschland ein Gesetzentwurf vor, der die verpflichtende Erfassung der Arbeitszeit gesetzlich regeln soll. 

Nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) bereits im Jahr 2019 die Pflicht der Arbeitgeber zur Erfassung der Arbeitszeit festgestellt hat und das deutsche Bundesarbeitsgericht (BAG) mit seinem Urteil im Jahr 2022 dieser Einschätzung folgte, legte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) jetzt einen Gesetzentwurf vor, mit dem diese Pflicht einerseits konkretisiert und andererseits auf eine gesetzliche Basis gestellt werden soll. 

Der aktuelle Gesetzentwurf des BMAS sieht insbesondere Folgendes vor (weitere Details zum Gesetzentwurf können beispielsweise auf haufe.de nachgelesen werden.): 

  • Der Arbeitgeber hat Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aufzuzeichnen. Dies Aufzeichnungen sind mindestens 2 Jahre aufzubewahren. 
  • Die Erfassung der Arbeitszeit soll elektronisch erfolgen (Abweichungen durch Tarifvertrag möglich). 
  • Verstöße sollen künftig sanktionierbar sein. 
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