In Deutschland wird die E-Rechnung ab 2025 Pflicht!
Noch ist Zeit, um sich auf die E-Rechnungspflicht , die in Deutschland ab 1.1.2025 gilt, vorzubereiten.
Vorerst gilt diese Pflicht für den Empfang und Versand von Rechnungen zwischen deutschen Unternehmen – Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Allerdings steigt der Druck auch auf österreichische Unternehmen, die mit deutschen Kunden oder Lieferanten zusammenarbeiten. Und spätestens ab 2028 kommt die Pflicht auch für österreichische Unternehmen gemäß der EU-ViDA-Richtlinie, die für die ganze EU gilt.
Daher lohnt es sich in jedem Fall, bereits jetzt zu prüfen, welche Schritte erforderlich sind, damit Ihr Unternehmen elektronische Rechnungen empfangen und versenden kann.
Die elektronische Rechnung bringt aber auch echte Vorteile für Ihr Unternehmen:
- AUTOMATISIERUNG: Da die relevanten Daten im System hinterlegt sind, erfolgen zahlreiche Schritte bei Rechnungslegung und -versand automatisiert, dies spart Zeit und Kosten.
- VERSAND: Durch die schnellere Bearbeitung der Rechnungen sind diese schneller beim Kunden – somit steigt die Chance, dass die Rechnungen früher beglichen werden.
- EMPFANG: Der manuelle Aufwand sinkt; Skontofristen können leichter eingehalten werden.
- ARCHIVIERUNG: Die automatische, digitale Archivierung ersetzt die umfangreiche Ablage in Ordnern und erhöht die Sicherheit; die Manipulation wird deutlich erschwert, die Fehlerquote reduziert.
Umsetzung der E-Rechnung in Ihrer mesonic WinLine®:
In Ihrer WinLine erfolgt der Versand der E-Rechnungen mit dem Modul WinLine® eBILLING, der Empfang mit dem Modul WinLine® BELEG PRO.
Wie wir Sie bereits informiert haben (hier nachlesen), führt die Firma mesonic die beiden bisher getrennten eBILLING Module für Deutschland und Österreich aufgrund der neuen gesetzlichen Regelung zum Jahresende in einem eBILLING Modul zusammen, damit sowohl die deutschen als auch die österreichischen XML-Standards für die E-Rechnung künftig in einem Modul gebündelt sind.
Bei allen Kunden, die bisher das eBILLING Modul für Österreich nutzen, wird dieses automatisch seitens der Firma mesonic zum Jahreswechsel auf das neue Modul WinLine eBILLING umgestellt. Dabei fallen KEINE zusätzlichen Lizenzkosten an!
Ab 1. Jänner 2025 kommt dann lediglich der veränderte Anteil für die Softwarepflege zum Tragen.
SIE HABEN FRAGEN ODER VERWENDEN BISHER NOCH KEIN eBILLING MODUL?
Kontaktieren Sie Ihren APSO Partner oder uns unter office@apso.eu. Wir beraten Sie gerne.