Erfassen Sie bereits die Arbeitszeit Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter? Falls nicht, sollten Sie umgehend damit starten.
Denn spätestens seit Anfang Dezember die schriftliche Begründung zum Grundsatzurteil des deutschen Bundesarbeitsgerichts von September veröffentlicht wurde, steht endgültig fest:
Für Arbeitgeber besteht die Verpflichtung, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeitenden zu erfassen – und nicht nur Überstunden oder Sonntags- und Feiertagsarbeit.
ACHTUNG: Dies gilt ab sofort ohne Übergangsfrist, da das Gericht diese Pflicht aus § 3 des Arbeitsschutzgesetzes ableitet.
Die Urteilsbegründung können Sie hier nachlesen.
Sie haben in Ihrem Unternehmen noch keine Arbeitszeiterfassung?
Wir haben eine einfache digitale Lösung für Sie:
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- Erfassung der Arbeitszeiten über KOMMEN und GEHEN Buchungen
- direkt am PC
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- Verwaltung der Mitarbeiterdaten
- wenn gewünscht: Übergabe an ein Lohn- und Gehaltsabrechnungssystem
APSO WEB PZE und APSO APP PZE – die ideale Ergänzung:
- weitere Erfassungsmöglichkeiten:
- Beantragung von Urlauben
- Eingabe von Krankmeldungen
- flexible Zugriffsmöglichkeiten:
- APSO WEB PZE: über Web-Browser am PC oder
- APSO APP PZE: über das Smartphone, für iOS und Android
- Rollenkonzept ermöglicht unterschiedliche Berechtigungen für
- Mitarbeiter
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- Vorgesetzte/Geschäftsführer
- Personalabteilung
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