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NIS2-RICHTLINIE CYBER-SICHERHEIT

Ist auch Ihr Unternehmen von den NIS2-Regelungen betroffen? Cyber-Angriffe auf die digitale Infrastruktur von Unternehmen werden immer häufiger. Die EU-Cybersicherheits-Richtlinie (NIS2) soll für ein höheres Sicherheitsniveau von Netz- und Informationssystemen sorgen sowie die Resilienz und Reaktion auf Sicherheitsvorfälle in der EU verbessern. Die EU-Mitgliedsstaaten müssen die NIS2-Richtlinie bis 17. Oktober 2024 umgesetzt haben. Ab Inkrafttreten des nationalen Gesetzes zur Umsetzung der NIS2-Richtlinie gelten die Regelungen für die betroffenen Unternehmen. NIS2 BETRIFFT EINEN GROSSTEIL DER UNTERNEHMEN: Unter die Regelungen von NIS2 fallen insbesondere mittlere und große Unternehmen aus 18 Sektoren, aber auch kleine Unternehmen können direkt - oder indirekt als Teil der Lieferkette - betroffen sein. Unternehmen,.
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